Garantie

Mit modernster Geräteausstattung verarbeitet geschultes und qualifiziertes Personal beste Materialien.

Deshalb können wir Ihnen eine Garantie von 24 bis 60 Monaten auf alle Verarbeitungsfehler bieten (je nach Art der Arbeit). Natürlich erfüllen wir auch sämtliche Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes. 
Die Hersteller von Zahnersatz werden zur Dokumentation der Auslegung, Herstellung und der Leistungsdaten verpflichtet. Hieraus ergeben sich für Sie und Ihre Patienten verschiedene Vorteile:

  • durch die Dokumentation der Herstellung lässt sich z.B. jederzeit nachvollziehen: welcher Techniker machte wie welche Arbeit. 
  • welche Produkte wurden verwendet und welche Stoffe beinhalten diese. 
  • alle Materialien zur Verwendung im Munde des Patienten sind CE geprüft. 
  • diese Daten sind auch nach Jahren (mindestens 5) noch abrufbar.

Wir möchten Ihnen hiermit versichern, dass unsere Betriebe nur Zahnersatz herstellen, der den Richtlinien des MPG entspricht. Mit jeder unserer Rechnungen wird dies noch einmal gesondert erklärt. Weitere Daten über die von uns verarbeiteten Materialien können Sie jederzeit anfordern.
Auch für die Zahnarztpraxis ergeben sich aus dem MPG verschiedene Verpflichtungen, so zum Beispiel bei der Verwendung von Materialien (CE- Kennzeichen). Achten Sie bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Labor auf sorgfältiges Ausfüllen der Aufträge. So kann es nicht zu Unstimmigkeiten kommen, und Ihre Arbeitsanweisungen werden präzise befolgt. Diese Auftragszettel können auch von Ihren Assistentinnen unterschrieben werden.